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Die Ärztekammer Hamburg ist das Organ zur Selbstverwaltung der Hamburger
Ärzteschaft. Pflichtmitglieder sind alle zur Berufsausübung berechtigten
Ärztinnen und Ärzte, die in der Hansestadt ärztlich tätig sind oder -
falls sie ihren Beruf nicht oder nicht in der Freien und Hansestadt
Hamburg ausüben - ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts in Hamburg
haben. Näheres regelt § 2 des Hamburgischen Kammergesetzes für die
Heilberufe.
Geführt wird die Kammer von einem ehrenamtlichen Vorstand, dem die Geschäftsstelle mit
ihrer hauptamtlichen Geschäftsführung zuarbeitet.
Oberstes Entscheidungsgremium der Ärztekammer ist die Kammerversammlung aus gewählten
Vertretern der Hamburger Ärzteschaft.
In verschiedenen Ausschüssen befassen sich darüber hinaus gewählte
Kammermitglieder mit speziellen Fragestellungen und Aufgabenbereichen
der ärztlichen Selbstverwaltung.
Im Rahmen der Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de)
arbeitet die Ärztekammer Hamburg in unterschiedlichen Gremien mit den übrigen 16
Landesärztekammern der Bundesrepublik zusammen.
Die Tätigkeitsberichte
Tätigkeitsbericht 2011 (Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2010 (Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2009 (Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2008 (Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2007 (Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2006 (Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2005
(Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2004 (Download im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2003 (Download im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2002
(Download
im PDF-Format) Tätigkeitsbericht 2001 (Download im PDF-Format) Tätigkeitsbericht
2000 (Download im PDF-Format)
Zuletzt geändert: 2.1.2013 |